Besteuerung in der Republik Nordzypern

1) Hauptsteuern auf den Erwerb von Immobilien durch Ausländer in der TRNC

Stempelsteuer – die Steuer, die bei der Registrierung des Kaufvertrags an das Finanzamt gezahlt wird. Die Steuer sollte innerhalb von 21 Tagen nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags bezahlt und der Vertrag registriert werden. Die Gebühr beträgt 0,5% des im Kaufvertrag angegebenen Verkaufspreises.

6% Registrierungssteuer – Der Betrag, der gemäß der vom Grundbuchamt und dem Finanzamt durchgeführten Bewertung zu zahlen ist. Die Gebühr wird von dem im Kaufvertrag angegebenen Verkaufspreis berechnet.

Mehrwertsteuer- Der an den Verkäufer zu zahlende Betrag beläuft sich auf 5% des Wertes der gekauften Immobilie, wie im Kaufvertrag angegeben.

Transformatorgebühr (TRAFO) – der Betrag hängt vom Kaufobjekt ab. Sie umfasst die Bereitstellung von Strom- und Wasserleitungen.

Jährliche Grundsteuer – Sie wird auf der Grundlage eines Satzes von 1,25 Türkischen Lira pro 1 m² der überdachten Fläche der Immobilie berechnet. Sie ist an die Gemeinde zu zahlen.

2) Kosten und Steuern, die bei der Übertragung von Eigentumsurkunden anfallen

3 Hauptsteuern, die bei jedem Immobilienverkauf anfallen (für Schenkungen von Immobilien gelten andere Steuern). Diese Steuern sind:
– Die Übertragungsgebühr, die an das Grundbuchamt zu zahlen ist
– Die Kapitalertragssteuer, die an das Finanzamt zu zahlen ist
– Die Mehrwertsteuer, die an den Verkäufer zu zahlen ist

Die Kapitalerträge sind in der Regel vom Verkäufer zu zahlen und die Ablösesumme ist in der Regel vom Käufer zu zahlen (obwohl dies von den Parteien im Kaufvertrag geändert werden kann). Die Mehrwertsteuer unterliegt jedoch den Bedingungen des zwischen den Parteien vereinbarten Kaufvertrags (d.h. ob der Verkaufspreis die Mehrwertsteuer enthält oder nicht).

3) Erbschaftssteuer

Um die Erbschaftssteuer zu ermitteln, muss eine komplizierte Berechnung vorgenommen werden. Jeder Fall sollte für sich selbst betrachtet werden.

Von der Erbschaftssteuer befreite bewegliche oder unbewegliche Güter:

  1. a) Immobilien und Einkommen, die mit diesen Immobilien verbunden sind, die auf den Trust übertragen wurden.
  2. b) Bankeinlagen (Spar- oder Girokonten) nur dann, wenn es sich um Gemeinschaftskonten handelt, bei denen jeder eine eigene Abhebungsberechtigung hat.
  3. c) Löhne, Gehälter, wenn sie vererbt werden
  4. d) Private Güter wie Schmuck

Grundstücks- und Gebäudeschätzungen werden vom Grundbuchamt eingeholt Bankdarlehen, Gläubiger und andere Verbindlichkeiten können von den Vermögenswerten abgezogen werden, wenn sie durch offizielle Belege nachgewiesen werden

Die Steuer beträgt %1 auf das Nettovermögen (Vermögenswerte abzüglich nachgewiesener Verbindlichkeiten)