Beim Verkauf von Immobilien fallen im Wesentlichen 3 Steuern an (für Schenkungen von Immobilien gelten andere Steuern). Diese Steuern sind:
– Die Übertragungsgebühr, die an das Grundbuchamt zu zahlen ist
– Die Kapitalertragssteuer, die an das Finanzamt zu zahlen ist
– Die Mehrwertsteuer, die an den Verkäufer zu zahlen ist
Die Kapitalerträge sind in der Regel vom Verkäufer zu zahlen und die Ablösesumme ist in der Regel vom Käufer zu zahlen (obwohl dies von den Parteien im Kaufvertrag geändert werden kann). Die Mehrwertsteuer unterliegt jedoch den Bedingungen des zwischen den Parteien vereinbarten Kaufvertrags (d.h. ob der Verkaufspreis die Mehrwertsteuer enthält oder nicht).
Die Höhe der erhobenen Steuer hängt davon ab, ob der Verkäufer ein “professioneller Verkäufer” ist oder nicht (d.h. ob die Transaktion gewerblich oder gewinnorientiert ist). In der nachstehenden Tabelle sind die entsprechend erhobenen Prozentsätze angegeben. Die Prozentsätze für alle drei Steuerarten sind Prozentsätze des geschätzten Wertes der Immobilie, der kurz vor der Eigentumsübertragung ermittelt wird. Bei der Schätzung wird die Immobilie in dem Zustand bewertet, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Schätzung befindet, d.h. wenn die Immobilie neu gebaut wurde, wird dies bei der Schätzung des Immobilienwertes berücksichtigt.