Unabhängig davon, ob Sie eine private oder eine gewerbliche Immobilie in Nordzypern erwerben möchten, ist es die Priorität unserer Kanzlei, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und Sie durch jeden Schritt des Prozesses zu begleiten. Wir stellen sicher, dass Sie bei uns gut aufgehoben sind, was auch immer auf Sie zukommen mag. Außerdem möchten wir beim Kauf von Immobilien in Nordzypern sicherstellen, dass der Kauf unserer Kunden ohne unerwartete Überraschungen abläuft, indem wir ein paar grundlegende Fakten kennen:
Nach den neuen Gesetzen der Türkischen Republik Nordzypern sind Nicht-TRNC-Bürger berechtigt, Eigentum zu erwerben an 3 Wohnungen (vorher auf 1 Immobilie beschränkt), und Türkische Staatsbürger: Können bis zu 6 Wohnungen. Handelt es sich bei der erworbenen Immobilie um ein Grundstück, darf dieses nicht größer als 1.338 m² sein. Handelt es sich bei der Immobilie jedoch um ein Wohnhaus, darf das Grundstück, auf dem es steht, nicht größer als 3.300 m² sein, vorausgesetzt, die Immobilie besteht nur aus einem Wohnhaus.
Nach der bisherigen Politik der Regierung wurden Ehepartner als ein einziger Haushalt betrachtet und waren nur berechtigt, gemeinsam eine Immobilie zu erwerben. Beamte des Innenministeriums der TRNC haben jedoch bestätigt, dass diese Politik geändert wurde und dass Ehegatten nun individuell jeweils eine Immobilie erwerben können. Das Übertragungsverfahren beginnt mit einem ersten Treffen mit dem Anwalt, um Informationen über die von Ihnen gewählte Immobilie zu geben: Einzelheiten zur Immobilie, Preis der Immobilie, Zahlungsplan, alle informellen oder mündlichen Vereinbarungen, die Sie mit dem Verkäufer getroffen haben, wie z.B. zusätzliche Gegenstände, die im Rahmen des Verkaufs angeboten werden. In dieser Phase lassen wir Sie auch eine spezielle Vollmacht unterzeichnen, die uns lediglich die Befugnis erteilt, in Ihrem Namen Immobilien in Nordzypern zu kaufen, um sicherzustellen, dass wir den Kauf abschließen und in Ihrem Namen handeln können, während Sie in Ihr Heimatland zurückgekehrt sind.
Dann wird ein Kaufvertrag vorbereitet, der so gestaltet ist, dass Ihre Interessen so weit wie möglich geschützt werden. Sobald alle Parteien (der Verkäufer und der Käufer) dem Vertragsentwurf zugestimmt haben, wird dieser unterzeichnet und ausgetauscht. Jede Seite, einschließlich der Anhänge, sollte paraphiert werden und der Kaufvertrag sollte in Anwesenheit von mindestens 2 Zeugen unterzeichnet werden. Sie sollten ein Exemplar des Original-Kaufvertrags behalten und sicher aufbewahren. Bitte achten Sie darauf, die dem Vertrag beigefügten Spezifikationen zu überprüfen, da jede mündliche Vereinbarung vor oder nach dem Kaufvertrag als nicht in den Vertrag aufgenommen gilt.
Nach dem Gesetz 38/07 müssen die Verträge innerhalb von 21 Tagen nach dem Vertragsdatum beim Grundbuchamt hinterlegt werden, und es ist nun obligatorisch, dass die Stempelsteuer in Höhe von 0,5 % entrichtet wird, bevor die Registrierung erfolgen kann. Sobald der Kaufvertrag eingetragen ist, ist die Immobilie vor dem Verkauf an andere Dritte geschützt und der Vertrag hat Vorrang vor jeder späteren Belastung.
Der nächste Schritt ist dann die Beantragung der notwendigen Genehmigung beim Ministerrat der TRNC, damit die Eigentumsurkunde der Immobilie auf Ihren Namen übertragen und registriert werden kann, da jeder Kauf einer Immobilie durch Nicht-TRNC-Bürger vom Ministerrat gemäß dem Gesetz 52/2008 genehmigt werden muss. Eine Kopie Ihres Vertrags, die Eigentumsurkunde, der Lageplan, das von Ihnen ausgefüllte Antragsformular für die Kaufgenehmigung und ein polizeiliches Führungszeugnis im Original, das Sie bei der örtlichen Polizeistation Ihres Wohnsitzes erhalten haben, sollten Sie dem Innenministerium zusammen mit Ihrem Antrag vorlegen. Die Genehmigung des Innenministeriums ist nicht für den Abschluss eines Vertrags, sondern für die Übertragung der Eigentumsurkunde erforderlich. Während der Bearbeitung Ihres Antrags auf eine Kaufgenehmigung wird der Ministerrat Abfragen beim Grundbuchamt, beim Militär und bei den Einwanderungsbehörden vornehmen. Sofern diese positiv ausfallen, wird die Genehmigung erteilt. Die Genehmigungen werden in den meisten Fällen erteilt, wobei die Hauptgründe für die Ablehnung in seltenen Fällen der Standort und die Nähe zu einer strategischen Militäreinrichtung oder die kriminelle Vergangenheit des Käufers auf Interpol-Ebene sind. Das Genehmigungsverfahren kann viel Zeit in Anspruch nehmen; die aktuelle Schätzung liegt bei 4-6 Monaten. Dies wird Sie jedoch nicht daran hindern, in die Immobilie einzuziehen, sie zu vermieten oder möglicherweise sogar zu verkaufen – in der Regel stellen wir sicher, dass der Vertrag übertragbar ist.
Sobald Ihre Kaufgenehmigung erteilt wurde, werden alle notwendigen Bewertungsformulare ausgefüllt und dem Grundbuchamt vorgelegt, damit Ihre Immobilie bewertet werden kann. Abhängig von dem vom Grundbuchamt ermittelten Wert werden dann alle für die Eigentumsübertragung anfallenden Steuern und Kosten entsprechend diesem Betrag gezahlt und die Eigentumsurkunde wird auf Ihren Namen übertragen und registriert (für die bei der Eigentumsübertragung anfallenden Steuern lesen Sie bitte unseren Leitfaden für Steuern bei Immobilientransaktionen). Wenn Sie uns als Ihren Rechtsbeistand für den Kauf einer Immobilie in Nordzypern benannt haben, brauchen Sie nicht beim Grundbuchamt anwesend zu sein und wir werden die Eigentumsübertragung in Ihrem Namen vornehmen. Sobald der Bau Ihrer Immobilie abgeschlossen ist und Sie Ihr Haus in Empfang nehmen können, können Sie die Abnahme verweigern, wenn es nicht im Rahmen Ihres Vertrags fertiggestellt ist. Wenn Sie das Haus vorbehaltlich der Fertigstellung der fehlenden/defekten Arbeiten abnehmen möchten, müssen Sie eine unterzeichnete Zusage des Verkäufers einholen, um sicherzustellen, dass die Abnahme nicht auf Unterlassung hinausläuft. Sie können die Immobilie im Rahmen Ihres Kaufvertrags beziehen und es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle Quittungen/Bankbelege für die im Rahmen des Vertrags geleisteten Zahlungen aufbewahren.