Anforderungen und allgemeine Informationen in Bezug auf die Registrierung einer International Business Company (IBC Company) in der TRNC.
- Allgemeine Informationen:
- Die Mindestanzahl der Aktionäre beträgt zwei.
- Die Aktionäre müssen ausländischer Herkunft sein und dürfen ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht in der TRNC haben. TRNC-Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb der TRNC haben, können ebenfalls Aktionäre sein.
iii. Das Mindestaktienkapital beträgt € 25.000,00 und muss vor der Anmeldung bei einer der lokalen Banken der TRNC hinterlegt werden. Dieses Geld steht Ihnen zur Verfügung, sobald das Unternehmen gegründet ist.
- Der Antrag wird von uns in Ihrem Namen beim Wirtschaftsministerium der TRNC gestellt, zusammen mit dem Gesellschaftsvertrag der zukünftigen IBC-Gesellschaft und der Quittung, die bestätigt, dass das Mindestaktienkapital von € 25.000,00 eingezahlt wurde.
- Die IBC-Gesellschaft unterliegt nur der Körperschaftssteuer in Höhe von 1% (vorher 2,5%) des steuerpflichtigen Gewinns, zahlbar nach dem 5. Monat nach Ende des Steuerjahres. (d.h. nicht später als bis zum 31. Mai).
- Die jährliche Lizenzgebühr für International Business Companies (IBC) beträgt € 5.000,00 pro Jahr. Die jährliche Lizenzgebühr ist im Folgemonat der Gründung zu zahlen. Danach jeweils am Ende des Monats Januar.
vii. Im Falle der Einrichtung eines Büros muss mindestens einer der Angestellten ein TRNC-Bürger sein.
viii. Es gibt keine Steuer auf die Ausschüttung von Dividenden. Darüber hinaus gibt es keine Devisenkontrollbeschränkungen für solche Ausschüttungen, vorausgesetzt, dass diese Ausschüttungen über offizielle Bankkanäle erfolgen.