Vorausschauende Planung im Leben ist immer von Vorteil, denn ein altes Sprichwort besagt: “Wer nicht plant, plant zu scheitern”. Das Erbrecht und die Vorschriften sind in jedem Land unterschiedlich. Viele Menschen, die dauerhaft oder vorübergehend in Nordzypern leben, besitzen Nachlässe, aber es mangelt ihnen an Informationen über Erbschaftsverfahren. In Nordzypern basieren die Erbschaftsregeln und -vorschriften hauptsächlich auf dem “Wills and Succession Law 1959”. Es ist nicht sehr schwierig, in Nordzypern ein Testament zu errichten, solange man das korrekte Verfahren einhält. Viele Menschen glauben, dass ein einfaches handgeschriebenes Testament gültig und ausreichend ist, doch das ist nicht der Fall. Wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wird, wird das Testament des Erblassers für ungültig erklärt. Das ist ein unerwünschtes Ergebnis, denn vielleicht wollte man seinen gesetzlichen Nachlass einem bevorzugten Begünstigten anders zukommen lassen.
Warum muss ich in Nordzypern ein Testament machen?
Viele Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft in der TRNC leben, besitzen eine Immobilie, ein Auto oder ein Bankkonto. Es ist jedoch ein weit verbreitetes Missverständnis, dass sie glauben, dass nach ihrem Tod ihr Ehepartner alles erben wird, was sie besitzen. Nach dem nordzypriotischen “Wills and Succession Law 1959” erhält der Ehepartner jedoch nur 1/6 des Vermögens, wenn er einen Ehepartner und Kinder hinterlässt, und der Rest geht an die Kinder oder Enkelkinder. Sind keine Kinder oder Enkelkinder vorhanden, erhält der Ehegatte ½ des Vermögens und der Rest geht an die Geschwister, Eltern oder Cousins bis zum 6. Wenn es keine lebenden Kinder, Geschwister, Eltern oder Nichten und Neffen gibt, erbt der Ehegatte ¾ des Nachlasses und der Rest geht an Verwandte bis zum 6. Nach dem Recht der TRNC erhalten Ehegatten im Zustand der Unvererblichkeit weniger, als sie im Falle einer Scheidung erhalten würden. Dies ist eine sehr schwierige Situation für einen Ehepartner, der vielleicht viele Jahre seines Lebens mit seinem Partner geteilt hat. Auch unverheiratete Paare haben keinen gesetzlichen Anspruch auf den Nachlass ihres Partners. Diese Regel gilt auch für Kinder unverheirateter Eltern, die keinen Anspruch auf den Nachlass ihres Vaters haben. Außerdem wird die zivile Lebenspartnerschaft in Nordzypern nicht anerkannt und der Ehepartner kann keinen Rechtsanspruch nach nordzypernischem Recht geltend machen.
Muss ich in Nordzypern ein Testament machen, auch wenn ich in meinem Heimatland ein Testament gemacht habe?
Die meisten Menschen glauben, dass ein Testament, das sie in ihrem Heimatland gemacht haben, auch in Nordzypern gültig ist. Das errichtete Testament mag in dem Land, in dem es errichtet wurde, gültig sein, aber es erfüllt möglicherweise nicht die Anforderungen der Rechtsprechung in Nordzypern. Wenn Sie in einem anderen Land ein Testament gemacht haben, haben die dortigen Anwälte keine ausreichenden Kenntnisse über das Recht der TRNC und können Ihnen keine genauen Informationen geben. In einigen Fällen, wie z.B. im Vereinigten Königreich, können Menschen ihr gesamtes Vermögen per Testament an eine Person vererben, die kein Verwandter ist, während dies in der TRNC nicht der Fall ist. Jeder Vermögenswert, den Sie in Nordzypern besitzen, kann an einen Verwandten bis zum sechsten Grad vererbt werden. In einigen Fällen kann das im Ausland errichtete Testament gültig sein, allerdings kann das Testamentseröffnungsverfahren komplizierter sein. Der Nachlassverwalter kann zusätzliche Bedingungen verlangen, um das Testament zu beweisen, z.B. dass ein Zeuge, der das Testament beglaubigt hat, eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnet. Die Familie des Verstorbenen hat möglicherweise Schwierigkeiten, die Zeugen zu erreichen, wenn sie keine professionellen Anwälte sind, oder der Zeuge ist vor dem Erblasser verstorben. Es ist kosteneffizienter und sicherer, ein Testament in Nordzypern für Ihr Vermögen und Ihre Immobilien zu machen.
Was benötige ich, um ein Testament in Nordzypern zu machen? Sobald das Testament gemäß den Vorschriften in Nordzypern erstellt ist, muss es von einem Standesbeamten beim Gericht registriert werden. Bei der Registrierung müssen der Erblasser und zwei Zeugen anwesend sein. Sie müssen jede Seite unterschreiben, um zu bestätigen, dass sie das Testament gelesen haben. Außerdem ist bei der Registrierung eine Stempelgebühr zu entrichten, deren Höhe von der Länge des Testaments abhängt. Schließlich stempelt und bestätigt der Standesbeamte das Testament und sichert es, bis der Erblasser verstorben ist.