1- Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer
Alle Unternehmen und andere juristische Personen (mit Ausnahme von Genossenschaften) sind körperschaftsteuerpflichtig. Körperschaften, die im Bundesstaat als lokale Unternehmen registriert sind, unterliegen einer Steuer von 10% auf das zu versteuernde Einkommen.
Körperschaften, die ausländische Unternehmen sind, müssen ebenfalls einen Steuersatz von 10 % auf das zu versteuernde Einkommen zahlen, das nur aus Handel oder anderen Einkünften in der TRNC stammt.
Eine Kapitalgesellschaft ist ein “lokal registriertes Unternehmen”, bei dem die zentrale Verwaltung und Kontrolle der Geschäfte in der TRNC liegt. Für Steuerzwecke unterliegen alle Gewinne solcher Unternehmen, einschließlich der Gewinne aus anderen Ländern, der Körperschaftssteuer. Zur Vermeidung von Doppelbesteuerung ist eine Anrechnung für ähnliche, im Ausland gezahlte Steuern zulässig. Die Körperschaftssteuer wird in 2 Raten gezahlt – im Mai und Oktober eines jeden Jahres.
Die im Körperschaftssteuergesetz genannten Unternehmen müssen die Einkommenssteuer an der Quelle zu einem Standardsatz von 15% auf das anrechenbare Nettoeinkommen nach Abzug der Körperschaftssteuer einbehalten. Unternehmen (die im Staat registriert sind), die in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen tätig sind und industrielle Aktivitäten in den vom Ministerrat genehmigten Regionen ausüben, müssen die Einkommenssteuer entsprechend dem Verhältnis zwischen nicht ausgeschüttetem Gewinn und eingezahltem Kapital einbehalten. (Das Verhältnis darf den Standardsatz nicht überschreiten).
Ausländer, die im Bereich des Transportwesens tätig sind, einschließlich Kapitalgesellschaften, unterliegen nicht der Quellensteuer auf das steuerpflichtige Einkommen, das nach den Bestimmungen des Körperschaftssteuergesetzes und des Einkommenssteuergesetzes zu ermitteln ist.
Der Nettobetrag der Einkünfte und Einnahmen aus allen Quellen innerhalb der Grenzen der TRNC in einem Kalenderjahr hängt von der Einkommenssteuer ab.
Das Einkommen von Personen mit ständigem Wohnsitz innerhalb oder außerhalb der TRNC unterliegt der Einkommenssteuer, aber zur Vermeidung von Doppelbesteuerung ist eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Einkommenssteuer zulässig. Natürliche Personen sind nach einem progressiven Steuersystem einkommensteuerpflichtig. Die persönliche Einkommensteuer wird zu den gesetzlichen Sätzen von 10% bis 37% erhoben.
2- Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wurde 1996 als Verbrauchssteuer eingeführt. Fünf Mehrwertsteuersätze werden gemäß der Verordnung über die Mehrwertsteuersätze angewandt. Die angewandten Mehrwertsteuersätze sind: 0%, 5%, 10%, 16% und 20%.
3- Internationale Handelsgesellschaften (IBC)
Die IBC-Gesellschaft unterliegt nur der Körperschaftssteuer in Höhe von 1% des Nettogewinns nach Abzug von Abschreibungen und Ausgaben.
Es ist von allen Arten direkter Steuern wie der Mehrwertsteuer, der Grundsteuer und der Immobiliensteuer befreit.
Keine Erbschafts- oder Einkommenssteuer, die aus der Übertragung von Anteilen an der IBC resultieren kann.
Es gibt keine Steuer auf die Ausschüttung von Dividenden. Außerdem gibt es keine Devisenkontrollbeschränkungen für solche Ausschüttungen, sofern diese über offizielle Bankkanäle erfolgen.
4- Unternehmen der Freizone
Alle Einkünfte aus Aktivitäten und Tätigkeiten, die von Produzenten im Freihafen und in der Zone durchgeführt werden, sind von der Körperschafts- und Einkommenssteuer befreit (einschließlich aller Arten von Handel, Produktion und Dienstleistungen).
Alle Arten von Geschäften, einschließlich des Verkaufs von Waren ins Ausland und in den Freihafen und die Freihandelszone in Nordzypern, sowie der Kauf von Waren sind von Zöllen, Mehrwertsteuer und indirekten Steuern befreit.
Alle Einkünfte aus Aktivitäten und Operationen, die von anderen Investoren als Produzenten durchgeführt werden, sind von der Körperschafts- und Einkommenssteuer befreit, wenn die Waren und Dienstleistungen nicht für die Türkische Republik Nordzypern bestimmt sind.
Das Unternehmen in der Freihandelszone Nordzypern unterliegt keiner Mehrwertsteuer,
0% Steuer auf Unternehmensgewinne,
Keine Quellensteuer auf von der Gesellschaft gezahlte Dividenden,
Keine Einkommenssteuer für nicht ansässige Aktionäre (Aufenthalt in der TRNC weniger als 183 Tage im Kalenderjahr).