Der Freihafen und die Freihandelszone in Famagusta gelten als idealer Ort für alle Arten von Unternehmen und Investitionen. Der Freihafen und die Freihandelszone von Famagusta umfassen eine Fläche von 103.000 m² und bieten ausländischen Investoren hervorragende Möglichkeiten für den Transithandel und die Produktion für die Länder des Nahen und Mittleren Ostens.
Anreize:
Alle Einkünfte aus Aktivitäten und Tätigkeiten, die von Produzenten im Freihafen und in der Zone durchgeführt werden, sind von der Körperschafts- und Einkommenssteuer befreit (einschließlich aller Arten von Handel, Produktion und Dienstleistungen).
Alle Einkünfte und das Kapital aus der Geschäftstätigkeit unterliegen dem freien Gewinntransfer ohne jegliche Beschränkung des Transfervolumens.
Alle Arten von Geschäften, einschließlich des Verkaufs von Waren ins Ausland und in den Freihafen und die Freihandelszone in Nordzypern, sowie der Kauf von Waren sind von Zöllen, Mehrwertsteuer und indirekten Steuern befreit. –
Alle Einkünfte aus Aktivitäten und Operationen, die von anderen Investoren als Produzenten durchgeführt werden, sind von der Körperschafts- und Einkommenssteuer befreit, wenn die Waren und Dienstleistungen nicht für die Türkische Republik Nordzypern bestimmt sind.